Zur Jahrzeit des heiligen Rebben von Ruschyn
Zu seinem Jahrzeitstag am 3. Marcheschwan
Rabbi Israel Friedman von Ruschyn verschied am 3. Marcheschwan 5611 / 9. Oktober 1850
Aus der Reihe «In den Zelten der Zaddikim» —
von Raw Mosche Aharon Oisch
Hamachane Hachredi, Paraschat Noach 5774
Bearbeitet und ergänzt von S. Weinmann
Die Geschichte der Gefangenschaft und Flucht des «heiligen Ruschyners»
Eine strahlende, prächtige Hofhaltung zog gewaltige Scharen von Juden nach Ruschin, dem Mittelpunkt der chassidischen Höfe im grossen russischen Reich. Bedeutende Persönlichkeiten und Lehrer der Chassidut ebenso wie die leidenden und bedrängten Menschen des Volkes kamen nach Ruschin. Sie wollten sich am Licht Rabbi Israels wärmen, unter seinem Schutz Zuflucht finden und ihre niedergedrückten Herzen an der Erhabenheit und Pracht seiner königlichen Führung aufrichten. In dieser Zeit innerer Bedrängnis war der Rebbe das Herz seines Volkes.
Es war die Zeit der Herrschaft des grausamen Zaren Nikolaus I, (Nikolaj I, 1796 – 1855) der darauf aus war, großes Trübsal über die Juden zu bringen. Gleich nach seinem Regierungsantritt zu Beginn des Jahres 5586 (Ende 1825) setzte er die Verfolgungen gegen das jüdische Volk fort und verschärfte sie. Er hetzte die Kirche und die Bevölkerung offen gegen die Juden auf. Besonders richtete sich sein Vorgehen gegen die chassidischen Rebbes und ihre Anhänger.
Wie so oft zielten die Verordnungen vor allem auf die überlieferte jüdische Erziehung. Besonders berüchtigt war das grausame System der Kantonisten: Kinder wurden ihren Eltern entrissen, mussten dem Zaren fünfundzwanzig Jahre dienen und wurden zum Übertritt zum Christentum gedrängt. Diese grausame Verordnung trat ein Jahr nach seinem Regierungsantritt in Kraft.
Inmitten dieser tiefen Finsternis leuchtete die heilige Flamme Rabbi Israels von Ruschin. Seine Hofhaltung richtete die Menschen mit gebrochenem Herzen auf. Er erhellte ihre Augen und Herzen, ermutigte sie und stärkte ihre bedrängte Seele.
Seine mächtige Ausstrahlung und die Anziehungskraft, mit der er Tausende Chassidim an seinen prächtigen Hof zog, erschienen den Machthabern als ernste Bedrohung. Durch seine besondere Führung vermittelte er den von Exil, Verfolgung und Not gebeugten Juden ein Gefühl innerer Würde. Die königliche Pracht, die Freude und Zuversicht erneuerten ihre Hoffnung auf Rettung und Erlösung.
Dieses Licht störte besonders die Maskilim — Vertreter der jüdischen Haskala, der Aufklärungsbewegung des 18. und 19. Jahrhunderts —, die gegen die überlieferte jüdische Erziehung vorgingen. Sie hetzten gegen diese Erziehung und unterstützten die Regierungsmassnahmen gegen toratreue Juden und ihre Bildungsinstitutionen. Die Ausstrahlung des Rebben erschwerte es ihnen, einfache Juden vom Weg ihrer Vorfahren abzubringen. Deshalb richteten sie ihre verwerflichen Bemühungen besonders gegen den Rebben von Ruschin.
Die aussergewöhnliche königliche Hofhaltung in Ruschin weckte auch unter Nichtjuden und in Regierungskreisen Feindseligkeit. Zunächst unternahmen diese jedoch nichts. Manche zeigten sich sogar hilfsbereit, wenn Hilfe benötigt wurde, weil sie sahen, welch tiefe Verehrung Tausende Juden ihrem Rebben entgegenbrachten.
Als die verbrecherischen Maskilim jedoch begannen, sich einzumischen und den Behörden nahelegten, die Vorgänge am Hof des Rebben genauer zu beobachten, stiessen ihre Worte auf offene Ohren.
Der Zaddik wird verfolgt
Von Tag zu Tag häuften sich die Denunziationen am Zarenhof. Sie bestärkten Nikolaus in der Ansicht, dass der Rebbe von Ruschyn, der die jüdischen Massen in Russland begeisterte, eine Gefahr für die Regierung darstelle. Man müsse einen Vorwand finden, um ihn hinter Schloss und Riegel zu bringen, in eine abgelegene Gegend zu verbannen — oder, wenn möglich, ihn ganz zu beseitigen.
Die Denunziationen zeigten Wirkung. Schon bald erschienen Geheimpolizisten in Ruschyn und Umgebung. Sie verfolgten jeden Schritt des Rebben. Auch die Chassidim, die zu ihm kamen, wurden über alles Mögliche ausgefragt.
Als diese Überwachung zur Gewohnheit wurde und alle paar Wochen erneut Ermittler auftauchten, machten die Angehörigen und bedeutenden Schüler den Rebben darauf aufmerksam. Sie schlugen vor, Schritte zu unternehmen, um die Haltlosigkeit der Anschuldigungen nachzuweisen. Doch der Rebbe liess sich nicht erschüttern. Gelegentlich hörte man einen Seufzer aus seinem reinen Herzen; darüber hinaus war an seinem unermüdlichen G-ttesdienst keine Veränderung zu bemerken.
Die Überwachung setzte sich fort, ohne dass der Hof aufgelöst oder die königliche Lebensführung des Rebben unterbunden wurde. Deshalb beschlossen seine Gegner, die Denunziationen zu verschärfen. Sie suchten nach einem «wirklichen Fall», den sie gegen ihn verwenden konnten. Dabei unterstützte sie Josef Perl jim”sch, (1773–1839) einer der führenden Maskilim jener Zeit, der hauptsächlich gegen den Chassidismus kämpfte.
Perl hatte schon seit Jahren versucht, den Rebben von Ruschyn auszuschalten. Auch die Beobachtung der beträchtlichen Geldsummen, die an dessen Hof flossen, hatte ihm bisher nicht den gewünschten Erfolg gebracht. Nun wollte er handeln und das «Problem» der Ruschyner Hofhaltung endgültig lösen.
Zwei bekannte jüdische Denunzianten aus Dunajewzy im Bezirk Kamenez, Jizchak Oksman und Schmuel Schwarzman, boten dafür ihre Dienste an. Beide waren unter den Juden berüchtigt. Sie erpressten Geld von verarmten Gemeinden, die ihnen Zahlungen leisteten, damit sie Menschen, die sich vor der Einziehung zum Militär verborgen hielten, nicht verrieten.
Nach einer der überlieferten Fassungen reisten die beiden eigens nach Petersburg. Dort reichten sie bei den Behörden eine offizielle Beschwerde ein: Der Rebbe von Ruschyn habe sich zum jüdischen König erklärt, und die Juden folgten seinen Anweisungen mehr als denen des Zaren.
Diese Denunziation hatte Folgen. Das Innenministerium wies den Gouverneur von Kiew telegrafisch an, den Hof in Ruschin durchsuchen zu lassen. Es sollte geprüft werden, ob der Rebbe sich tatsächlich zum «König der Juden» erklärt hatte.
Auf den Rat der Denunzianten wurde die Durchsuchung mitten am Schabbat vorgenommen, während der Rebbe mit seinen Chassidim am Tisch sass. Plötzlich erschienen mehrere Dutzend Polizisten und Soldaten und besetzten den Hof.
Der Gabbai trat zum Rebben und berichtete ihm leise, was geschah. Doch der Zaddik reagierte nicht und setzte seinen heiligen G-ttesdienst fort.
Während des ganzen Schabbat fanden Durchsuchungen statt. Gefährliches Material wurde nicht entdeckt. Einige Briefe erregten jedoch den Zorn der Beamten. In einem Schreiben eines Chassid waren die Worte zu lesen: «Gepriesen sei dein Name auf ewig, unser König, unser Lehrer und unser Rebbe.» In anderen Briefen begegnete ihnen häufig die übliche Anrede «unser Herr».
Diese Ehrentitel betrachteten sie als eindeutigen Beweis, dass der Rebbe ein «Aufrührer gegen die Staatsgewalt» sei und sich zum «König der Juden» erklärt habe.
Jüdische Schtadlanim / Fürsprecher wurden eingeschaltet, um die Angelegenheit beizulegen. Eine angesehene Abordnung sprach beim Innenminister vor und erklärte ihm, wie haltlos die Anschuldigungen seien. Schliesslich gelang es ihr, ihn davon zu überzeugen, dass es sich um Racheakte von Gegnern des Rebben handle, die dessen grosse Verehrung in nah und fern nicht ertragen könnten. Auch «klingende» Argumente — Geldzahlungen — trugen dazu bei, dass der Fall geschlossen wurde.
Die erfolglosen Machenschaften der beiden Denunzianten wurden im ganzen Bezirk bekannt. Wo sie auch auftauchten, begegneten ihnen Verachtung und Beschimpfungen wegen ihrer Tat.
Der Verfasser merkt an, dass die Geschichte der beiden Denunzianten in mehreren Fassungen überliefert ist und er versucht habe, diese in der vorliegenden Darstellung miteinander zu verbinden.
Kurze Zeit später kamen beide unter ungewöhnlichen Umständen ums Leben. Der eine verbrühte sich im Badehaus versehentlich mit kochendem Wasser und starb später an den Folgen. Der andere ertrank in dem Fluss Rostawyzja (neben Ruschyn).
Die Mordanschuldigung
Nun sah der Denunziant Perl eine neue Gelegenheit. Er behauptete, einer der führenden Chassidim namens Fischler habe im Auftrag des Rebben einen Mörder angeheuert. Wegen dieser falschen Anschuldigung musste jener Chassid aus Russland fliehen.
Die Maskilim sammelten Geld und veranlassten die Witwen der Verstorbenen, beim Rebben die Erlaubnis zur Wiederverheiratung zu beantragen. Als er ihnen diese nach halachischer Prüfung erteilte, deutete man auch dies als Beweis seiner Beteiligung an den angeblichen Morden.
Zar Nikolaus erhielt die schwere Anschuldigung und ordnete an, dass sich die zuständige Provinzbehörde von Kamenez (Podolien) persönlich mit der Untersuchung befassen müsse. Daraufhin erhielt Graf Dmitri Gawrilowitsch Bibikow (1792–1870), Militärgouverneur von Kiew, sowie Generalgouverneur von Podolien und Wolhynien, den Auftrag, alle Beteiligten zu verhören.
Bibikow war von einer Untersuchung gegen den Rebben wenig begeistert. Er kannte dessen hohes Ansehen unter den Tausenden Chassidim, die regelmässig an seinen Hof kamen. Deshalb beschränkte er sich zunächst auf formale Schritte und sandte einen Bericht nach Petersburg, der keine Grundlage für eine Anklage gegen den Rebben enthielt.
Er erläuterte ausserdem, welchen herausragenden Rang der Rebbe unter den jüdischen Untertanen des Zaren einnehme. An seinen Hof kämen Tausende Chassidim, die ihm treu und ergeben seien und jedes seiner Worte befolgten.
Als Nikolaus diesen Bericht las, geriet er in Zorn und rief:
«Genau das habe ich gesagt! Dieser Rabbiner untergräbt meine Herrschaft und die Herrschaft über ganz Russland. Ich muss ihn ins Gefängnis werfen!»
Der Gouverneur von Kiew erhielt daraufhin eine Anweisung von höchster Stelle: Die Angelegenheit des Rebben sei eine persönliche Sache des Zaren. Er müsse die Aussagen der Witwen aufnehmen und die Lebensführung des Rebben sowie sämtliche Vorgänge an dessen Hof gründlich untersuchen.
Bibikow konnte sich dem Auftrag nun nicht länger entziehen. Nach einer kurzen Untersuchung erliess er einen Haftbefehl.
Die Polizisten, die den Rebben festnehmen sollten, fanden ihn nicht in Ruschin. Sie suchten in den umliegenden Ortschaften und entdeckten ihn schliesslich im historischen jüdischen Schtetl Minkovitz (Minkowzy) bei Kamenez. Er befand sich gerade bei der Vorbereitung auf den Schabbat in der Mikwe. Der Provinzbeamte und die Polizisten warteten, bis er herauskam.
Als der Rebbe die Nachricht hörte, bewahrte er seine königliche Gelassenheit. Er ging nicht mehr ins Haus, sondern liess sich Wasser zum Händewaschen vor die Mikwe bringen und stieg in die Kutsche des Beamten.
Da der Schabbat begann, gelang es führenden Chassidim, den Beamten zu bewegen, bis zum Ende des Schabbat in der Stadt zu warten.
Die Gefangenschaft
Unmittelbar nach Schabbat drängte der Beamte den Rebben, die Gefangenenkutsche zu besteigen. Der Rebbe streckte den Soldaten seine Hände entgegen. Sie legten ihm Handschellen an und brachten ihn unter schwerer militärischer Bewachung ins Gefängnis von Kamenez.
Nun sollte die Mordanschuldigung untersucht werden, in die man den Namen des Rebben verwickelt hatte. Er wurde beschuldigt, an der Ermordung der beiden Denunzianten beteiligt gewesen zu sein.
Nach Verhören und schweren Folterungen von Hunderten Einwohnern der umliegenden Ortschaften wurden achtzig Juden für längere Zeit inhaftiert, um die Untersuchungen fortzusetzen. Unter ihnen befanden sich Gemeindevorsteher und Rabbiner — und vor allem der heilige Rebbe von Ruschin selbst.
Seine Lage war bitter. Er sass im Gefängnis, durfte keinen seiner Vertrauten sehen und wartete auf einen Prozess. Währenddessen wurden die achtzig Juden grausam verhört und gefoltert. Mit aller Kraft bemühten sie sich, jeden Verdacht von ihrem Rebben abzuwenden.
Sechs angesehene Gemeindemitglieder, die vor dem Militärgericht des Zaren standen, «gestanden» schliesslich, für den Tod von Oksman und Schwarzman verantwortlich zu sein. Sie erklärten, auf eigene Verantwortung gehandelt zu haben, ohne Wissen oder Beteiligung des Rebben.
Diese sechs Männer mussten zwischen zwei Reihen von Soldaten hindurchgehen, die mit scharfen Peitschen auf ihre Körper einschlugen und ihnen das Fleisch aufrissen. Wer diese Misshandlungen überlebte, wurde zu lebenslanger Zwangsarbeit verbannt.
Zu den Betroffenen gehörte Rabbi Jechiel Michel Auerbach von Kurima (Slowakei), (1785 – 1856) ein Sohn von Rabbi Zwi Menachem Mendel von Anipoli und Enkel des bekannten Rabbi Suscha von Anipoli. Als er nach Sibirien deportiert werden sollte, griffen einige mutige Juden die Wachmannschaft an, befreiten ihren Rebben und verhalfen ihm zur Flucht über die russische Grenze.
Die Geständnisse führten jedoch nicht zur Freilassung des Ruschyner Rebben. Stattdessen traf aus Petersburg eine besondere Anordnung ein: Die Untersuchung seines Hofes sollte fortgesetzt und der Rebbe keinesfalls freigelassen werden.
Graf Bibikow wurde nach Kamenez geschickt, um ihn persönlich zu verhören.
Als er dessen enge Zelle betrat, war er erstaunt. Trotz der erstickenden Luft leuchtete das Gesicht des Rebben in einem königlichen Glanz, der selbst in dieser dunklen Umgebung nicht verblasst war.
Der Rebbe blickte Bibikow nicht an und beachtete ihn nicht. Auch der Gouverneur, der von diesem Anblick beeindruckt war, schwieg. Er sass lange da und betrachtete ihn ehrfürchtig.
Anschliessend verfasste er einen Bericht. Weil er die Lebensführung des Rebben und dessen Hof gut kannte und wusste, was den Zaren beunruhigte, schrieb er unter anderem:
Der Rebbe habe ein angenehmes Wesen und mache nicht den Eindruck, an einem Mord beteiligt gewesen zu sein. Seine leuchtenden Augen flössten jedoch Furcht ein; seine Pupillen glänzten wie die eines Aufrührers und Revolutionärs. Seine Stirn strahle Klugheit und Scharfsinn aus — Eigenschaften, die einem gefährlichen Revolutionär zukämen.
Nikolaus freute sich über diesen belastenden Bericht. Nun besass er, wie er meinte, eine Aussage aus unmittelbarer Anschauung, dass der Rebbe ein gefährlicher Revolutionär sei.
Er ordnete an, die Untersuchungen und die Haft zu verschärfen. Zugleich sollte der Rebbe nicht in Kamenez bleiben, weil man eine Flucht befürchtete. Er sollte in eine streng bewachte Festung in Kiew gebracht werden, in einen unterirdischen Kerker für besonders gefährliche Verbrecher.
Die Überführung nach Kiew und die Freilassung
Der Befehl zur Überführung nach Kiew traf während den Asseret Jemej Teschuwa (zehn Tage der Teschuwa) des Jahres 5599 (Oktober 1838) ein. Unter schwerer bewaffneter Bewachung wurde der Rebbe aus dem Gefängnis von Kamenez abgeführt.
Einige Chassidim, die von der Überführung erfahren hatten, warteten am Weg. Am Vorabend von Jom Kippur erreichte der Gefangenentransport das Dorf Nejetz und hielt dort zu einer kurzen Rast an.
Den Chassidim gelang es, den verantwortlichen Offizier zu erreichen. Gegen eine hohe Geldzahlung bewegten sie ihn dazu, die Weiterfahrt bis nach Jom Kippur aufzuschieben, damit der Rebbe den heiligen Tag nicht durch die Reise entweihen müsse.
Unmittelbar nach Jom Kippur setzte sich der Transport fort. Mitten in der Nacht wurde der Rebbe in Kiew in einen erstickenden unterirdischen Kerker geworfen.
Dort sass er allein, abgeschnitten von der Aussenwelt, ohne Prozess und ohne erwiesene Schuld. Insgesamt sass er rund 22 Monate im Gefängnis. Der Zar wusste: Solange kein Prozess stattfand, konnten die Verteidiger kaum tätig werden und auch kein Begnadigungsgesuch einreichen.
Die jüdische Welt in ganz Europa uns ausserhalb war erschüttert. Von vielen Seiten wurden energische Bemühungen unternommen, den Rebben freizubekommen oder wenigstens sein furchtbares Leiden zu lindern.
Wohlhabende Juden stellten grosse Summen bereit, um Gefängnisbeamte zu bestechen. Man wollte ihm Lebensmittel und Gegenstände für die Erfüllung der Mizwot bringen. Doch seine Bewacher hatten strenge Befehle erhalten: Niemand durfte ihn besuchen, und nichts durfte ihm übergeben werden.
Wie seine Verhaftung ohne erwiesenen Grund und ohne Prozess erfolgt war, so kam auch seine Freilassung überraschend zustande.
Gouverneur Bibikow war inzwischen zur Überzeugung gelangt, dass er es mit einem aussergewöhnlich heiligen Menschen zu tun habe, an dem sich Vorgänge zeigten, die über das gewöhnliche menschliche Mass hinausgingen. Er empfahl dem Zarenhof, den Rebben gegen seine persönliche Bürgschaft freizulassen. Die Ermittlungen seien ohnehin noch nicht abgeschlossen, und die Anklage sei noch nicht für einen Prozess vorbereitet.
Der Zar stimmte dieser Empfehlung unerwartet zu und erliess den Befehl, den Rebben vorläufig bis zur Gerichtsverhandlung freizulassen.
Nach seiner Entlassung aus dem Gefängnis von Kiew stellten ihn die Behörden zunächst im Bezirk Kamenez unter Hausarrest. Dort stand er unter ständiger polizeilicher Beobachtung und musste mehrmals täglich auf der Polizeistation erscheinen.
Am Schuschan Purim des Jahres 5600 (1840) kam die Nachricht, dass er bis zum endgültigen Urteil nach Hause zurückkehren dürfe. Für die Juden war dies ein Tag des Lichtes und der Freude.
Der Rebbe wusste jedoch, dass diese Freiheit nur vorläufig war. Der Zar suchte weiterhin nach Gründen, um gegen ihn und seinen Hof vorzugehen und ihn erneut zu verhaften. Ein Aufenthalt an einem zentralen Ort stellte deshalb eine Gefahr für ihn und seine Familie dar.
Die führenden Persönlichkeiten seines Hofes berieten, wohin er gehen solle. Einige wollten ihn möglichst weit von Ruschin und seiner Umgebung entfernen. Andere meinten, die ohnehin gebrochenen und bedrängten Chassidim brauchten ihren Rebben in ihrer Nähe; man könne den «König» nicht von seiner Gemeinde trennen.
Als der Rebbe von den Meinungsverschiedenheiten hörte, ordnete er an, das Los entscheiden zu lassen. Die Entscheidung fiel auf Kischinew, weit von den russischen Machtzentren und nahe der moldauischen Grenze.
Inzwischen besuchte ihn Graf Bibikow. Er erklärte, er könne einige Wochen vor der Vollstreckung erfahren, welches Urteil vorgesehen sei, und wolle dem Rebben helfen.
Bei seinen Nachforschungen stellte sich heraus: Die Anschuldigung einer Beteiligung an den Morden war fallen gelassen worden. Stattdessen warf man dem Rebben Aufruhr gegen die Staatsgewalt und Umsturzversuche vor.
Der vorgesehene Urteilsspruch lautete sinngemäss:
«Da der Rabbiner Friedman ein heiliger Mann ist, zu dem zahlreiche Juden kommen, um seinen Segen zu empfangen, dabei aber seine Ruhe stören und ihn von seinem G-ttesdienst abhalten, beschliesst die russische Regierung aus Sorge um sein Wohlergehen, ihn an einen weit entfernten Ort im grossen russischen Reich zu schicken, an dem nach dem Gesetz kein Jude wohnen darf. Dort wird er eine Zuflucht ohne Besucher finden und seiner Seele Ruhe gönnen können …»
Der Zar liess noch einen vermeintlich wohlwollenden Zusatz «zum Besten des Rebben» anfügen:
«Die Regierung wird ihm aus besonderer Gnade erlauben, zehn Männer mitzunehmen, damit er wie gewohnt mit einem Minjan beten kann. Auch einen Schochet darf er mitnehmen, damit ihm alles für seinen G-ttesdienst Notwendige zur Verfügung steht. Ausser diesen Personen wird es keinem Juden gestattet sein, zu ihm zu kommen.»
Die Flucht aus Ruschyn
Als der Rebbe von dem vorgesehenen Urteil erfuhr, verliess er Ruschin, bevor der Befehl beim zuständigen Gouverneur eintraf.
Heimlich verliess er seinen ehrwürdigen Wohnsitz und seinen prächtigen Hof. Nur Talllit und Tefillin nahm er mit und floh nach Kischinew.
Inzwischen erfuhr Rabbi Ja’akov Josef Halperin, der mit ihm durch die Heirat ihrer Kinder verbunden war, von einem Beamten, dass man den Rebben in eine Gegend verbannen wolle, zu der Juden keinen Zutritt hätten.
Er schickte unverzüglich einen Vertrauten, um den Rebben zu warnen. Er solle Russland so schnell wie möglich verlassen und sich dem Zugriff der Regierung entziehen. Jeden Augenblick könne es zu spät sein, sodass er die Grenze nicht mehr überschreiten dürfe.
Man bemühte sich um eine Ausreisegenehmigung von Kischinew zur moldauischen Grenze. Diese wurde erst erteilt, nachdem zwei Chassidim mit russischer Staatsangehörigkeit persönlich dafür gebürgt hatten, dass der Rebbe zu dem festgesetzten Zeitpunkt zurückkehren werde.
Mitten in der Nacht packte er Talllit und Tefillin zusammen und machte sich in Begleitung zweier Gabbaim auf den Weg zur Grenze, in Richtung Jassy (Rumänien).
Als die Behörden in Petersburg erfuhren, dass er nach Kischinew entkommen war, befahlen sie sofort seine Verhaftung und Rückführung nach Kiew.
Eine Abteilung mit dem ausdrücklichen Befehl des Zaren machte sich auf den Weg. Man hatte sie besonders angewiesen, sich nicht bestechen zu lassen. Währenddessen fuhr der Rebbe bereits zur Grenze.
Der Kommandant von Kischinew erschrak, als er den Haftbefehl erhielt. Er fürchtete die Folgen dafür, dass er einem Mann, dessen Prozess noch nicht abgeschlossen war, eine Reisegenehmigung erteilt hatte.
Deshalb schickte er einen besonderen Boten zum russischen Konsul in Jassy: Man solle Rabbiner Friedman unverzüglich aufspüren, festnehmen und nach Kischinew zurückbringen.
Als die Chassidim davon erfuhren, warnten sie den Rebben heimlich, seine Flucht nach Österreich fortzusetzen. Auch die russischen Konsulate in den rumänischen Gebieten suchten bereits nach ihm. Zugleich bemühten sich die örtlichen Chassidim um Papiere für die Weiterreise nach Österreich.
Die vom Zaren entsandte Abteilung erreichte Kischinew und erfuhr, dass der Rebbe zur Grenze geflohen war. Eine grosse Gruppe von Reitern und Militärkutschen nahm die Verfolgung auf. Ein eigens eingesetzter Offizier führte sie an. Alle paar Stunden standen frische Pferde bereit, damit man die Kutsche des Rebben einholen könne.
Schliesslich sah der Offizier die Kutsche in der Ferne. Eine unmittelbare Verfolgung begann.
Da wies der Rebbe seinen Kutscher an, die Richtung zu ändern und einen Weg einzuschlagen, der scheinbar von der Grenze wegführte. Der Offizier verstand das Manöver nicht und ritt weiter zur Grenze, um ihn dort abzufangen.
Die Kutsche des Rebben hingegen erreichte auf einem Umweg mitten in der Nacht die Grenze. Verkleidet und verborgen gelangte er nach Jassy.
Der Offizier und seine Soldaten kehrten enttäuscht nach Kischinew zurück. Der dortige Kommandant sah seine Lage als bedrohlich an und schickte einen weiteren Boten zum russischen Vertreter in Jassy. Dieser solle bei den örtlichen Behörden unverzüglich seine Auslieferung verlangen.
Zugleich wurden die beiden Chassidim vorgeladen, die für die Rückkehr des Rebben gebürgt hatten. Sie mussten nach Jassy reisen und ihn zurückbringen.
Ausserdem liess der Kommandant den Sohn des Rebben, Rabbi Schalom Josef, festnehmen. Er zwang ihn, seinem Vater zu schreiben, er möge sofort nach Russland zurückkehren. Andernfalls werde man seine Mutter, sämtliche Familienmitglieder und die beiden Bürgen verhaften und zur Zwangsarbeit nach Sibirien verbannen.
Rabbi Schalom Josef wurde gezwungen, den Brief zu unterschreiben. Der Kommandant übergab ihn den beiden Bürgen, damit sie damit den Rebben zur Rückkehr bewegen sollten.
Als die Rebbetzin von dem erzwungenen Brief erfuhr, schickte sie ein eigenes Schreiben. Darin bat sie ihren Mann, weiter nach Frankreich oder England zu fliehen und keinesfalls an eine Rückkehr nach Russland zu denken. Alles, was ihr Sohn geschrieben habe oder was in ähnlicher Form eintreffe, sei unter Druck und Drohungen entstanden.
Sie übergab den Brief einem Ruschiner Chassid in Kischinew, der dafür sorgen sollte, dass er den Rebben möglichst schnell erreichte.
Der Weg zur Grenze
Während der Rebbe in Jassy weilte, beschloss er plötzlich, die Stadt noch vor dem Eintreffen der Bürgen zu verlassen.
«Vom Himmel führt man mich zur Flucht», sagte er.
Er fuhr nach Botoschan (Rumänien). Dort erreichten ihn die beiden Bürgen mit dem erzwungenen Brief. Nun wurde ihnen deutlich, dass er die Gefahr bereits im Voraus wahrgenommen hatte.
Der Rebbe versicherte ihnen, dass ihnen kein Leid geschehen werde:
«Seit ich zu bewusstem Verständnis gelangt bin, habe ich mein Leben für jeden Juden eingesetzt, sogar für ein ungeborenes Kind im Mutterleib. Umso mehr verbürge ich mich für euch, dass euch kein Unheil und kein Leid widerfahren wird.»
Dann traf auch der Brief der Rebbetzin ein.
Der Rebbe wies die Bürgen an, nach Kischinew zurückzukehren. Sie sollten seiner Frau sagen, dass sie dort bleiben solle, bis er ihr andere Anweisungen gebe. Sie solle nicht versuchen, Russland über die Grenze zu verlassen.
Zugleich bat er einige Chassidim, den Kommandanten von Kischinew zu bestechen, damit dieser weder seine Familie noch die Bürgen antaste.
Der Kommandant nahm das Geld an und berichtete seinen Vorgesetzten, die Bürgen seien nach Jassy gereist und hätten den Rabbiner zur Rückkehr aufgefordert. Dieser habe ihre Bitte jedoch ignoriert. Daher sehe er keinen Grund, die Bürgen zu verhaften.
Die Flucht setzte sich mit wiederholten Richtungswechseln fort. Der Rebbe nahm nur seinen Diener Reb Schmuel mit und kehrte zunächst nach Jassy zurück, wo sie in einem russischen Gasthaus übernachteten.
Mitten in der Nacht weckte der Rebbe seinen Diener. Er höre Soldaten, sagte er.
Reb Schmuel versuchte zu widersprechen: Es sei kein Geräusch zu hören; der Rebbe müsse sich von den Strapazen erholen. Doch der Rebbe bestand darauf, dass er hinausgehe und nachsehe.
Der Diener schlich hinaus und hörte Soldaten darüber sprechen, dass sie nach einem geflohenen Zaddik suchten. Sie müssten jedoch noch auf moldauische Soldaten warten, um die Suche durchzuführen.
Reb Schmuel eilte zurück und berichtete dem Rebben. Sie weckten den Kutscher, bezahlten den Wirt und verliessen innerhalb weniger Minuten das Gasthaus in Richtung Grenze.
Doch plötzlich befahl der Rebbe erneut, umzukehren und auf einem anderen Weg nach Jassy zurückzufahren. Kutscher und Diener, die von der beschwerlichen Reise erschöpft waren, stellten keine Fragen und befolgten seine Anweisung.
Inzwischen hatten die moldauischen Soldaten begonnen, die Gasthäuser zu durchsuchen. Als sie im Gasthaus des Rebben ankamen, erklärte der Wirt, der Rabbiner sei kurz zuvor zur Grenze aufgebrochen.
Die Soldaten fuhren sofort hinterher. Als der Rebbe zur Stadt zurückkehrte, war dort kein Soldat mehr.
Er blieb jedoch nicht in Jassy, sondern setzte seine Reise zur österreichischen Grenze fort.
An einer Weggabelung hielten sie kurz an. Nach dem Abendgebet fragte der Kutscher, welchen Weg er nehmen solle: über „Sannawazk“ (Sântana, Rumänien) oder nach Schotz (Suceava, Rumänien)
Zunächst wies ihn der Rebbe an, nach rechts in Richtung Sannawazk zu fahren. Wenige Minuten später befahl er jedoch, umzukehren und sich eilig nach Schotz zu begeben.
Dann ordnete er an, sämtliche Gegenstände wegzuwerfen, an denen ihre russische Herkunft zu erkennen sei. Er selbst legte seinen Mantel sowie seine mit Gold und Silber verzierte Kopfbedeckung ab und behielt nur eine galizische Kippa. Reb Schmuel warf die Verpackungen und alles andere fort, was aus Russland stammte.
So setzten sie die Reise fort, ohne zu wissen, wie sie die Grenze überschreiten, an wen sie sich wenden oder welchen Weg sie einschlagen sollten.
Mitten in der Nacht erreichte ihre Kutsche Schotz. Der Diener war voller Sorge, was nun geschehen solle. Der Rebbe dagegen sass ruhig da und wies den Kutscher an, durch die Gassen zu fahren und nach jemandem Ausschau zu halten.
Der Gesandte aus Premischlan
«G-tt behütet alle, die Ihn lieben.» (Tehilim/Psalm 145:20)
In Schotz lebte ein Ba’al Teschuwa namens Reb Nathan Schimon. Einige Monate vor diesem Ereignis hatte er durch den heiligen Rabbi Meir (der Zweite) von Premischlan (1783–1850) Hilfe und Rettung erfahren, nachdem er dem Rebben versprochen hatte, auf dessen Weisung sein Leben zur Rettung eines Juden einzusetzen. In früheren Jahren hatte er einer Gruppe von Grenzschmugglern angehört.
An jenem Tag kamen zwei Gesandte Rabbi Meirs von Premischlan zu Reb Nathan Schimon nach Schotz. Sie überbrachten ihm einen Brief des Rebben. Nathan Schimon las das Schreiben, in dem stand:
«Heute Nacht wird ein grosser Zaddik nach Schotz kommen, den man unbedingt retten muss. Erinnere dich daran, dass du versprochen hast, dafür dein Leben einzusetzen …»
Reb Nathan Schimon dankte den Boten und wies sie an, die Gegend sofort zu verlassen. Dann machte er sich mitten in der Nacht auf die Suche nach den Flüchtlingen.
Plötzlich kam aus einer dunklen Gasse eine Kutsche. Als er hineinblickte, sah er den Zaddik, dessen Gesicht in Heiligkeit strahlte. Sobald der Rebbe ihn erblickte, sagte er:
«Mein Name ist Israel.»
Reb Nathan Schimon verstand, dass er den gesuchten Mann gefunden hatte. Er stieg in die Kutsche und zeigte dem Kutscher den Weg.
An der Grenze stiegen sie aus. Reb Nathan Schimon betrat die Unterkunft des Kommandanten. Nach einigen Minuten einer geheimen Unterredung ertönte ein Signal, das alle Soldaten dorthin rief.
Währenddessen führte Reb Nathan Schimon den Rebben, den Diener und den Kutscher zum Fluss.
Er hob den Rebben auf seine Schulter. Die beiden anderen wateten hinter ihm durch das eisige Wasser und achteten darauf, nicht auszurutschen.
Plötzlich fiel die Kippa des Rebben ins Wasser. Er befahl Reb Nathan Schimon, anzuhalten:
«Ohne meine Kippa gehe ich nicht weiter.»
Reb Nathan Schimon beugte sich ins Wasser und suchte danach. Beinahe erstarrte er vor Kälte. Er rief:
«Der Rebbe möge mir dafür, dass ich mein Leben aufs Spiel setze, einen Anteil an der kommenden Welt zusichern!»
Als der Rebbe zunächst schwieg, sagte er:
«Ich setze mein Leben für den Rebben ein — kann der Rebbe sich da nicht für meinen Anteil an der kommenden Welt einsetzen?»
Da antwortete der Rebbe:
«Dein Anteil an der kommenden Welt ist dir zugesichert.»
Sie überquerten den Fluss unversehrt und bestiegen eine Kutsche, die Reb Nathan Schimon für sie bereitgestellt hatte. Diese brachte sie nach Câmpulung (Kimpulung, damals Österreich, heute Rumänien)
Reb Nathan Schimon gab später seine bisherigen Geschäfte auf und widmete sich im Bejt Hamidrasch dem Torastudium und dem G-ttesdienst. Er wurde zu einem aufrichtigen und frommen Menschen und reiste häufig nach Sadigura, um beim Rebben zu sein.
Nur ein kleiner Kreis durfte den Rebben in seinem Versteck in Kimpulung besuchen. Alles geschah streng geheim.
Zu den Besuchern gehörten Rabbi Chajim von Kosov, der Verfasser des Werkes Torat Chajim, mit dem Rabbi Israel durch die Heirat ihrer Kinder verbunden war, sowie Rabbi Schmelke von Sassow, der Sohn von Rabbi Mosche Leib von Sassow.
Rabbi Israel wollte nun in Ruhe leben. Doch er wusste, dass die russischen Behörden ihre Beute nicht so leicht aufgeben würden.
Bald traf bei der österreichischen Regierung ein russisches Auslieferungsersuchen ein. Aufgrund der Vereinbarungen zwischen den Staaten sollte der Flüchtling übergeben werden.
Auch dafür fand man einen Ausweg.
Vierzig Jahre zuvor war in Sadigura ein Kind namens Israel Sonnenfeld verschwunden. Seitdem war nichts mehr über seinen Verbleib bekannt.
Nun erklärte man den Behörden, jener Junge sei damals von seinem Vater zu einem reichen Onkel namens Friedman nach Russland geschickt worden. Jetzt wolle er in seine Heimat zurückkehren und führe den Namen der Familie, die ihn aufgezogen habe: Israel Friedman.
Auf Verlangen der Behörden fand man sogar einen alten Nichtjuden, der erklärte, er sei früher Nachbar des verschwundenen Kindes gewesen. Er erinnere sich an dessen Gesichtszüge und erkenne in dem jetzigen Mann genau dieses Kind wieder.
Aufgrund dieser Aussage wurde dem Rebben die österreichische Staatsangehörigkeit zuerkannt. Er selbst wollte sie jedoch aus einem nicht näher genannten Grund nicht annehmen.
Die Behörden stellten trotzdem eine Bestätigung aus, wonach «Israel Friedman» als gebürtiger österreichischer Staatsbürger anerkannt sei.
Nun entwickelte sich die Angelegenheit zu einem Rechtsstreit zwischen der russischen und der österreichischen Regierung.
Der Zar liess die Geschichte des verschwundenen Sonnenfeld-Kindes untersuchen. Er konnte Belege dafür vorlegen, dass Rabbiner Friedman der Sohn von Rabbi Shalom Schachna Friedman aus Prohobischt sei und seine angebliche Verbindung mit Israel Sonnenfeld lediglich eine Erfindung darstelle.
Deshalb verlangte er die sofortige Auslieferung des «revolutionären Verbrechers», der zudem auf unerlaubtem Weg nach Österreich gelangt sei und seine Identität mit falschen Papieren verschleiert habe.
Die österreichische Regierung wollte wegen eines einzelnen Juden keinen diplomatischen Konflikt mit Nikolaus eingehen. So wurde die Lage erneut gefährlich.
Zaddikim, Gemeindeverantwortliche, Fürsprecher und wohlhabende Unterstützer bemühten sich mit aller Kraft, die österreichischen Behörden davon abzuhalten, den Fall weiter zu untersuchen. Sie sollten Wege finden, sich dem russischen Verlangen zu entziehen.
Doch die politischen Beziehungen zwischen den Staaten führte dazu, dass der österreichische Kaiser Franz Joseph das Verfahren fortsetzen liess.
Der letzte Versuch
Rabbi Meir von Premischlan, der sich schon zuvor für die Rettung des Ruschyner Rebben eingesetzt hatte, rief einen Mann namens Ignaz zu sich. Er kannte ihn seit dessen Jugend; Ignaz verfügte inzwischen über beträchtlichen Einfluss in hohen Regierungskreisen.
Rabbi Meir bat ihn, alles zu tun, um Franz Joseph zu sprechen und ihn davon abzubringen, sich weiter mit dieser Angelegenheit zu befassen.
Ignaz reiste nach Wien. In einem längeren Gespräch erklärte Franz Joseph, er verstehe das Problem und sei bereit zu helfen. Doch was könne er Nikolaus antworten? Dieser behandle die Sache als persönliche Angelegenheit und verlange mit Nachdruck die Auslieferung des Rebben. Zudem besitze er Beweise, dass dieser keineswegs gebürtiger Österreicher sei. Auch Franz Joseph erkenne diese Beweise an. Deshalb sehe er keinen Weg, sich den russischen Forderungen zu entziehen.
Ignaz kam ein glänzender Gedanke, und er erwiderte mit überzeugenden Worten:
«Mein Herr ist ein gütiger Mann. Er möge bedenken, dass dieser Rabbiner kein gewöhnlicher Jude ist, sondern ein Führer Tausender Menschen. Wenn er in Österreich lebt, werden ihm Tausende Besucher folgen. Die vielen Chassidim werden der Wirtschaft des Landes zugutekommen. Seine Aufenthaltsgenehmigung kann für den Staat nur von grossem Nutzen sein.»
Kaiser Franz Joseph verstand und flüsterte seinem Gesprächspartner einen Vorschlag zu, wie man die Angelegenheit auf gesetzlichem Weg lösen könne:
Nach österreichischem Recht könne ein Mensch aus einem anderen Land, der zwanzigtausend Gulden zum Erwerb eines auf seinen Namen eingetragenen Landbesitzes mitbringe, als «Ehrenbürger» aufgenommen werden.
«Nach Ihren Worten besitzt der Rabbiner sehr wohlhabende Anhänger», erklärte er. «Sie sollen das Geld aufbringen und ihm ein Gut kaufen. Auf diese Weise kann er die Ehrenbürgerschaft erhalten.
Damit ist die Sache noch nicht endgültig gelöst. Die Russen werden dagegen vorgehen. Aber vorerst werden die Verhandlungen dadurch für längere Zeit hinausgeschoben. Wenn der Fall schliesslich die höchsten Instanzen erreicht, habe ich dort Einfluss.
Bewahren Sie das Gesagte als Geheimnis und handeln Sie nach meinem Rat.»
Der Vorschlag wurde dem Hof des Rebben übermittelt. Das Geld wurde beschafft, und man beantragte den Kauf eines Gutes im Ort Solotyj Potik unweit von Sadigura.
Doch auch jetzt erhoben sich Gegner. Sie legten Einspruch ein: Rabbiner Friedman könne keine Ehrenbürgerschaft erhalten. Diese sei nur für Menschen vorgesehen, die rechtmässig ins Land eingereist seien. Er dagegen habe Österreich auf unerlaubtem Weg betreten. Ausserdem besitze er keinen gültigen Identitätsnachweis, und seine Staatsangehörigkeitsbescheinigung sei unter einem fremden Namen erschlichen worden.
Auf diese Weise versuchte man erneut, ihm den Weg aus dem Zugriff der russischen Behörden zu versperren.
Nach weiteren langwierigen Untersuchungen wurde nochmals eine eindeutige Aussage vorgelegt, dass der Rebbe tatsächlich jener verschwundene Sonnenfeld sei.
Zugleich erklärten die österreichischen Behörden, dass bis dahin noch immer kein rechtskräftiges Urteil darüber vorliege, welcher Straftat er in Russland schuldig sei. Daher bestehe keine Pflicht zur Auslieferung.
Ein offizielles Schreiben ging nach Petersburg:
Selbst wenn Rabbiner Friedman tatsächlich der Sohn des russischen Rabbi Schalom Friedman sei, liege bislang kein ausreichender Anklagegrund für seine Auslieferung vor. Ausserdem sei er nicht unmittelbar aus Russland, sondern aus Moldau nach Österreich gekommen. Deshalb könnten die russischen Behörden keine entsprechende Zuständigkeit beanspruchen.
Die Schliessung des Falls und die «Strafe»
Der Fall wurde in Österreich und Russland geschlossen.
Doch Nikolaus, dessen Beute seinem Zugriff vollständig entkommen war, liess eine besondere Beratung abhalten. Man beschloss, den Rebben dennoch zu «bestrafen»: Rabbiner Friedman sollte die russische Staatsangehörigkeit verlieren. Selbst wenn er jemals nach Russland zurückkehren wolle, dürfe er nicht mehr eingelassen werden.
Ein weiterer Beschluss betraf seine Familie: Auch seine Söhne und die übrigen Familienmitglieder, die noch in Kischinew lebten, sollte die russische Staatsangehörigkeit entzogen werden und des Landes verwiesen werden.
Die Ausweisungsanordnung und die Entziehung der Staatsangehörigkeit wurden allen Grenzübergängen und Provinzbehörden übermittelt.
Als die Familie des Rebben in Kischinew den Ausweisungsbefehl erhielt, verliess sie Russland noch am selben Tag und reiste nach Sadigura zu ihrem heiligen Vater.
Er nahm diesen vermeintlich strengen Urteilsspruch mit Freude und Dankbarkeit gegenüber G-tt entgegen.
Mit der Zeit zog der Rebbe in das Schloss von Sadigura, das er einem örtlichen Herzog abgekauft hatte. Es wurde in königlicher Pracht erneuert.
Am Schabbat von Paraschat Schoftim, in der die Worte «Du sollst einen König über dich einsetzen, aus der Mitte deiner Brüder» gelesen werden, sass der Rebbe mit seiner gesamten Familie friedlich an seinem königlichen Hof.
Er lehnte weiterhin die österreichische Staatsangehörigkeit ab. Stattdessen beantragte und erhielt er die türkische Staatsangehörigkeit; in seinem Ausweis wurde er als Bürger Jerusalems eingetragen.
In den folgenden Jahren wurde Sadigura zu einer Stadt voller Chassidim und Rabbiner. Sie kamen regelmässig, um im Schatten dieses heiligen Zaddik Zuflucht und Heilung zu finden.
Quellenangaben der Vorlage: Ner Israel, Or haZafon, Jeschuot Israel, Al haZaddikim und weitere Werke.
[Anmerkung des Herausgebers: Es ist erschütternd, welchen Schaden jene Maskilim aus der von Moses Mendelssohn geprägten Aufklärungsbewegung dem jüdischen Volk zufügten, die gegen ihre eigene Glaubensgemeinschaft vorgingen. Wie die vorliegende Darstellung berichtet, schreckten sie dabei selbst vor Denunziationen und anderen verwerflichen Mitteln nicht zurück. Die Folgen dieser Entwicklung sind bis heute spürbar.]
Quellen und Persönlichkeiten:
Rabbi Jisrael von Ruschyn
Rabbi Jisrael Friedmann von Ruschyn (1796–1850), bekannt als der «heilige Ruschiner», wurde in Prohobischt, in der heutigen Ukraine, geboren. Er war ein Sohn von Rabbi Schalom Schachna von Prohobischt, ein Enkel von Rabbi Awraham «haMal’ach» und ein Urenkel des grossen Maggid Rabbi Dow Bär von Mesritsch, des Nachfolgers des Ba’al Schem Tow. Er gehörte zu den bedeutendsten chassidischen Rebbes seiner Zeit.
Rabbi Jisrael führte einen Hof von königlicher Pracht. Diese besondere Form seines G-ttesdienstes wurde mit seiner überlieferten Abstammung aus dem Hause König Davids verbunden. Tausende und Abertausende Chassidim kamen nach Ruschyn, um eine Beracha, einen Ratschlag oder geistige Stärkung zu erhalten. Auch bedeutende Zaddikim seiner Generation suchten seine Nähe und betrachteten ihn als herausragenden geistigen Führer.
Nach chassidischer Überlieferung bezeugten Zaddikim, dass der «heilige Ruschiner» keine einzige Bewegung seines Körpers — nicht einmal einen Lidschlag — ohne Kawana, eine bewusste geistige Ausrichtung, ausführte. Umso mehr sprach er kein Wort ohne Besonnenheit und Andacht.
Er wurde zum Stammvater mehrerer bedeutender chassidischer Dynastien. Seine sechs Söhne und deren Nachkommen führten sein geistiges Erbe weiter. Aus seiner Familie gingen unter anderem die Dynastien Sadigora, Boyan, Tschortkov, Schtefinescht, Husyatin und Bohusch hervor. Boyan und Bohusch wurden dabei erst von seinen Enkeln begründet.
Im Jahr 1838 wurde er beschuldigt, am Tod zweier jüdischer Denunzianten beteiligt gewesen zu sein, und von den russischen Behörden für nahezu zwei Jahre inhaftiert. Nach seiner Freilassung entzog er sich der weiteren Verfolgung und verliess Russland. Nach mehreren Zwischenstationen liess er sich 1842 in Sadigora bei Czernowitz nieder, das damals zum Kaisertum Österreich gehörte und heute in der Ukraine liegt. Dort errichtete er seinen Hof erneut in grosser Pracht und machte den Ort zu einem bedeutenden Zentrum des Chassidut.
Kurz vor seinem Tod ordnete er den Bau einer grossen Synagoge mit etwa tausend Plätzen an. Dieses G-tteshaus wurde erst nach seinem Tod errichtet und 1881 fertiggestellt. Rabbi Jisrael verschied im Oktober 1850 und wurde in Sadigora begraben. Seine Lehren und sein besonderer Weg des G-ttesdienstes werden in den von ihm ausgehenden Dynastien bis heute weitergetragen.
Rabbi Meir von Premischlan II.
Rabbi Meir von Premischlan II., (1780–1850), im Volksmund liebevoll als «Reb Meirel» bekannt, war einer der charismatischsten und populärsten chassidischen Meister des 19. Jahrhunderts im historischen Galizien (heutige Westukraine). Er wurde im Jahr 1780 in eine bedeutende spirituelle Dynastie hineingeboren: Sein Vater war Rabbi Aharon Aryeh Leib Leifer, und sein Großvater, Rabbi Meir, der Große von Premischlan (I.). Der Grossvater gehörte noch zum engsten Schülerkreis des Ba’al Schem Tow. Durch diese Herkunft war Rabbi Meirs Lebensweg tief in den mystischen und gemeinschaftlichen Traditionen des osteuropäischen Judentums verwurzelt. Nach dem Tod seines Vaters 1813 übernahm er die geistliche Führung der chassidischen Gemeinde in der Kleinstadt Peremyschljany (jiddisch Premischlan).
Im Gegensatz zu einigen zeitgenössischen Rebbes, die fürstliche Höfe führten, zeichnete sich Reb Meirels Amtszeit durch extreme Bescheidenheit, Demut und radikale Nächstenliebe aus. Er lebte in chronischer Armut, da er eine eiserne Regel befolgte: Alles Geld, das ihm von Anhängern als Spende übergeben wurde, verteilte er noch am selben Tag an Witwen, Waisen und Bedürftige. Es wird überliefert, dass er niemals Geld über Nacht in seinem Haus duldete. Seine Volksnähe zeigte sich auch in seiner Sprache; er nutzte einfache, metaphernreiche Gleichnisse, um die tiefen Geheimnisse der Tora auch den ungebildeten Schichten zugänglich zu machen. Zudem galt er als leidenschaftlicher „Verteidiger Israels“, der im Gebet selbst für Sünder und gesellschaftliche Außenseiter eintrat, indem er stets das verborgene Gute in ihnen betonte.
Berühmt wurde Rabbi Meir vor allem als Wundertäter (Baal Mofet) und Seher, dem die Gabe von Ruach HaKodesch zugeschrieben wurde. Unzählige Erzählungen berichten von seiner Fähigkeit, die Not der Menschen vorauszusehen und spirituellen Schutz zu gewähren.
Rabbi Meir von Premischlan verstarb am 29. Ijar 5610 (1850) (am Vorabend des Monats Siwan). Seine mündlichen Lehren, rituellen Bräuche und die Geschichten über sein Wirken wurden von seinen Schülern nach seinem Tod in Werken wie Or Meir und Diwrej Meir schriftlich festgehalten. Sein Grab (Ohel) auf dem jüdischen Friedhof im heutigen Peremyschljany in der Ukraine wurde restauriert und ist bis heute eine bedeutende Pilgerstätte für chassidische Juden aus aller Welt, die dort um Segen und Beistand beten.
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Die Bearbeitung dieses Beitrages erfolgte durch Mitarbeiter des Jüfo-Zentrums in Zürich
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