Die sieben universellen (noachidischen) Gesetze
Mit freundlicher Genehmigung des Vereins Ahawat Torah, Zürich
Ergänzungen: S. Weinmann
In den ersten beiden Paraschot der Tora wurden der Menschheit die sieben universellen Gesetze gegeben.
Adam Harischon, der erste Mensch, erhielt von G“tt sechs Gesetze. Noach erhielt das siebte: „Ewer min haChai“ – das Verbot, ein Glied oder Fleisch zu essen, das einem noch lebenden Tier abgetrennt wurde (siehe Rambam/Maimonides, Hilchot Melachim, Kapitel 8,10 bis 10,12). Zuvor war dieses Verbot wegen des allgemeinen Verbots des Fleischverzehrs nicht relevant gewesen.
Diese Gesetze haben universelle Gültigkeit: Sie betreffen und verpflichten alle Nachkommen Noachs, das heisst alle Menschen der Welt.
Nach dem vom Rambam beschriebenen noachidischen Recht zieht die Übertretung eines dieser Gesetze die Todesstrafe nach sich (Hilchot Melachim 9,14).
Liste und Einzelheiten der sieben Gesetze
Die sieben noachidischen Hauptgesetze
Sechs Verbote und ein Gebot – nach dem Gesetzeskodex des Maimonides
Verbot des Götzendienstes
Es ist verboten, eine vermeintliche Gottheit ausser dem Schöpfer anzubeten oder ihr zu dienen – etwa durch Niederknien, Gebete oder Opfer.
Verbot der G“tteslästerung
Verboten ist das Verfluchen des Schöpfers. In den Quellen wird dafür verhüllend der Ausdruck „Segnen“ verwendet; gemeint ist das Gegenteil.
Verbot des Mordes
Verboten ist die vorsätzliche Tötung eines Menschen. Dazu zählen nach dem noachidischen Recht auch Abtreibung und aktive Sterbehilfe.
Verbot unerlaubter geschlechtlicher Beziehungen
Dazu gehören:
Ehebruch: Beziehungen mit einer Frau, die mit einem anderen Mann verheiratet ist.
Inzest: Beziehungen mit bestimmten nahen Verwandten.
Geschlechtliche Beziehungen zwischen zwei Männern.
Geschlechtliche Beziehungen mit Tieren.
Verbot der widerrechtlichen Aneignung
Verboten sind die widerrechtliche Aneignung fremden Eigentums, etwa durch Diebstahl oder Raub, sowie das Zurückhalten von Arbeitslohn. Auch Menschenraub fällt unter dieses Verbot.
Verbot des Verzehrs von Teilen lebender Tiere
Verboten ist der Verzehr eines Gliedes oder von Fleisch, das einem noch lebenden Tier abgetrennt wurde. Das Verbot bleibt auch dann bestehen, wenn das Tier inzwischen gestorben ist, getötet oder geschächtet wurde.
Gebot der Einrichtung von Gerichten
Es müssen geeignete Gerichte in den jeweiligen Bezirken eingerichtet werden. Diese sollen über die Einhaltung der genannten Verbote wachen, die Bevölkerung zu ihrer Beachtung anhalten und Verstösse nach dem geltenden Recht ahnden.
Weitere Verpflichtungen nach manchen halachischen Autoritäten
Zwei Verbote und ein Gebot:
Das Verbot, verschiedene Tierarten miteinander zu kreuzen oder verschiedene Baumarten aufeinander zu pfropfen.
Das Verbot, Tiere zu kastrieren.
Die Pflicht, eine geeignete Zivilrechtsordnung einzuführen.
„Die Gerechten aller Nationen haben einen Anteil an der zukünftigen Welt.“
(Tossefta, Sanhedrin 13)
„Ich rufe Himmel und Erde als Zeugen: Jeder Mensch – ob Nichtjude oder Jude, Mann oder Frau, Knecht oder Magd – kann durch seine Taten bewirken, dass der Geist G“ttes auf ihm ruht.“
(Tanna debej Elijahu Rabba 9)
Die Bearbeitung dieses Beitrags erfolgte durch Mitarbeiter des Jüfo-Zentrums in Zürich.
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