Der Monat Tamus – 3. Teil
(Aus Sefer Hatoda’a / Das Jüdische Jahr. Bearbeitet und ergänzt von S. Weinmann)
6. Vorschriften für den siebzehnten Tamus
Bei sefardischen Juden ist es Brauch, am Schabbat vor dem siebzehnten Tammus den Fasttag öffentlich anzukündigen. Der Fasttag des siebzehnten Tammus beginnt erst bei Tagesbeginn, genau wie am Zom Gedalja und am zehnten Tewet, d.h. bei Morgenröte, und nicht am Vorabend, an dem es noch erlaubt ist, zu essen und zu trinken. Auch für Kranke gibt es Erleichterungen, selbst wenn keine Lebensgefahr droht. Auch schwangere und stillende Frauen müssen nicht fasten, wenn es ihnen besonders schwer fällt. Jedoch sollen auch Nichtfastende sich gewisse Erschwerungen auferlegen und sich von Leckerbissen zurückhalten. Sie sollen nur so viel essen, wie es ihr Wohlbefinden fordert. Auch Kinder, die bereits die Wichtigkeit des Trauerns verstehen, aber eigentlich noch nicht fasten müssen, sollen aus erzieherischen Gründen aufmerksam gemacht werden, sich gewisse Beschränkungen aufzuerlegen.
Waschen, Salben und das Tragen lederner Schuhe sind erlaubt. Doch wer echte Trauer fühlt, soll sich auch beim Waschen und Salben Zurückhaltung auferlegen, jedoch darf man Lederschuhe tragen, um in den Augen der Mitmenschen nicht lächerlich zu erscheinen. (Heutzutage ist verständlicherweise dies nicht mehr so aktuell, da sehr viele Leute ganzjährlich nicht mit Lederschuhen gehen)
Man sollte jedoch, sowohl am siebzehnten Tammus als auch am zehnten Tewet darauf bedacht sein, sich die Erschwerungen aufzuerlegen, die für die Trauertage vom Rosch Chodesch Aw bis zum neunten Aw gültig sind.
Wenn man am siebzehnten Tammus vor der Morgenröte aufwacht, darf man etwas trinken uns essen, aber nur unter der Bedingung, dass man sich dies am Vorabend vor dem Schlafen vorgenommen hat. Ist dies nicht der Fall, so soll man es unterlassen. Trinken ist nach Meinung einiger Autoritäten auch ohne Vornahme erlaubt. Der Sohar jedoch verbietet Essen sofern man in der Nacht geschlafen hat, und erlaubt Trinken, unabhängig von Vorbedingungen.
Beim Morgengebet und zu Mincha wird “Wajechal” aus der Tora verlesen. Man schaltet nach sefardischem Brauch “Anejnu” in der Schemone Esre ein, sowohl am Morgen als auch zu Mincha im Segensspruch “Schomea Tefilla”. Bei Aschkenasim – den europäischen Juden – ist es aber Brauch, “Anejnu” nur zu Mincha einzuschalten. Der Vorbeter allein schaltet es jedoch auch nach aschkenasischem Minhag zu Schacharit zwischen “Go’el” und “Rofe” ein. “Anejnu” wird im Minchagebet auch von denen, die nicht bis zu Ende fasten, eingeschaltet. Hat man aber schon gegessen, so sagt man nicht “Anejnu”. Auch soll der Nichtfastende nicht zur Toravorlesung aufgerufen werden, weil die Vorlesung für den Fasttag bestimmt ist. Wird er trotzdem aufgerufen, so soll er sich nicht weigern, denn so verlangt es die Ehre der Tora.
7. “Bejn Hamezarim” – In den Zeiten der Bedrängnis
Die drei Wochen zwischen dem siebzehnten Tamus und dem neunten Aw nennt man “Bejn Hamezarim – die Zeit der Bedrängnis.” Dies bezieht sich auf einen Vers von Ejcha: “Kol Rodfeha hissiguha bejn Hamezarim – alle seine Verfolger erreichten es zwischen den Grenzen” (wo es keinen Ausweg mehr gibt) (Ejcha 1, 3). Unsere Weisen sagen: “Dies sind die Tage der Not, (es ist ein Wortspiel: Mezarim – Zara, Bedrängnis, Enge und Not). Gemeint sind die Tage vom siebzehnten Tammus bis zum neunten Aw. Diese Tage waren immer verhängnisvoll für das Volk Israel. Beide Tempel wurden während dieser Periode zerstört. Mehr als alle anderen Tage des Jahres ist diese Zeit eine Zeit der Trauer. In diesen drei Wochen werden keine Hochzeiten gefeiert. Man soll während dieser Periode keine Musik hören, keine Vergnügungsreisen unternehmen und sich die Haare nicht schneiden.
In dieser Zeitspanne soll man den Segensspruch “Schehechejanu” nicht sagen, weder auf neue Kleider, noch auf eine neue Frucht, denn es ist eine Zeit des Leides. Andere erleichtern am Schabbat bis Rosch Chodesch Aw. Doch bei Brit Mila und bei Pidjon Haben – Auslösung der Erstgeborenen – wird “Schehechejanu” gesagt. Auch wenn es eine Frucht gibt, die man nach dem neunten Aw nicht mehr findet, soll man sich diese Mizwa nicht entgehen lassen, und man kann dann diesen Segensspruch am Schabbat sagen. Man soll jedenfalls für diese Beracha bis Schabbat warten. Wenn eine schwangere Frau nach einer neuen Frucht Gelüste hat, oder auch ein Kranker, so darf er “Schehechejanu” sprechen.
Diese Tage – Bejn Hamezarim – gelten als verhängnisvoll, und darum soll man in diesen Wochen sehr vorsichtig sein. Ein Lehrer soll an diesen Tagen seine Schüler nicht schlagen, und auch ein Vater soll seinen Sohn in diesen Tagen nicht schlagen.
Es sollen diese Tage zur Besinnung aufrufen. Man soll nachdenken und trauern über die Zerstörung des Tempels. An einigen Orten ist in diesen Tagen der Brauch – ausser am Schabbat – um die Mittagszeit auf den Boden zu sitzen, die Schuhe auszuziehen und das Tikkun Chazot (Mitternachtsgebet) in Trauer zu sagen.
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Die Bearbeitung dieses Beitrags erfolgte durch Mitarbeiter des Jüfo-Zentrums in Zürich
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