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Darf eine Zwiebel, die mit einem fleischigen Messer geschnitten wurde mit Milch gegessen werden?

Darf eine Zwiebel, die mit einem fleischigen Messer geschnitten wurde mit Milch gegessen werden?

webvilla 293 unsplash

Photo by Webvilla on Unsplash

(von Rabbiner Aharon Ran Vernikovsky)

Der Talmud lehrt, dass „Rettich, der mit einem fleischigen Messer geschnitten wurde, nicht mit einer milchigen Speise gegessen werden darf.“ Raschi in seinem Kommentar erklärt warum: „Aufgrund der Schärfe des Rettichs gibt das Messer den (fleischigen) Geschmack, der in ihm ist ab, und der Rettich nimmt diesen Geschmack auf.“ (siehe Talmud Chulin, Blatt 111).
Was also bedeutet: Eine scharfe oder bittere Speise wie Rettich hat die Kraft den fleischigen (und umgekehrt auch milchigen) Geschmack des Messers durch den Druck, der beim Schneiden entsteht aufzunehmen. Dieses Kaschrutgesetz nennen wir halachisch „Davar Charif“. Hier sehen wir etwas Neues in den Regeln der Kaschrut: Der fleischige bzw. milchige Geschmack von Geschirr (in diesem Fall das Messer) kann auch ohne Wärme auf eine Speise (in diesem Fall Rettich) übertragen werden. Dasselbe gilt für das Schneiden einer Zwiebel z.B.

Nun stellt sich eine Frage:

Über welches Messer wird hier gesprochen? Über ein Ben-Yomo-Messer. Oder über eine Nicht-Ben-Yomo-Messer?

Folgendes ist hiermit gemeint: Ein Geschirr, das vor Kurzem – sprich: innerhalb der letzten 24 Stunden – benutzt worden ist, nennt man Ben-Yomo. Dieses Geschirr trägt den Geschmack, der in ihm gekochten oder unter bestimmten Umständen verwendeten Speise in sich.
Geschirr, das vor längerer Zeit als die letzten 24 Stunden benutzt worden ist, nennt man Eyno-Ben-Yomo. Für dieses Geschirr gilt die Regel von Noten-Taam-Lifgam, womit gemeint ist: Der Geschmack, der in ihm ist, ist schon abgeschwächt, nicht mehr frisch und spürbar.

Und nun kommen wir in einen Streit der Rischonim:

Nach der Meinung des Tosfot (siehe Talmud Chulin, Blatt 111) gilt das Gesetz des Davar Charif nur für Geschirr/Besteck, die Ben-Yomo sind.

Nach der Meinung des Sefer Hatrum gilt das Gesetz des Davar Charif auch für Geschirr/Besteck, die nicht Ben-Yomo sind.

Im Schulchan Aruch lautet die Halacha hierzu dann folgendermaßen:
„Rettich, mit einem fleischigen Ben-Yomo-Messer geschnitten…darf nicht mit Milch gegessen werden, es sei denn die Schnittstelle wurde fingerbreit abgeschnitten (Kdey Netila)..Nach mancher Meinung gilt dies ebenso bei einem Nicht-Ben-Yomo-Messer.“ (Schulchan Aruch
יו“ד ס‘ צו ס“א ).
Der RaMa in seinem Ergänzungskommentar zum Schulchan Aruch vertritt die Meinung, dass auch ein Messer, das Nicht-Ben-Yomo ist, den fleischigen Geschmack auf die scharfe Speise überträgt. Der RaMa folgt also der Meinung des Sefer Hatrum, die zum Schweren tendiert. Diese Halacha gilt bis heute für die Aschkenasim, die der Meinung des RaMa im Schulchan Aruch zu folgen haben (RaMa im Schulchan Aruch auf
יו“ד ס‘ צו ס“ג. )

Im Schulchan Aruch selber werden aber zwei Meinungen zitiert, am Anfang die Meinung des Tosfot, wonach die Halacha des Davar Charif vornehmlich für Ben-Yomo-Geschirr und Besteck gilt. Danach folgt erst als zweite Meinung die des Tosfot.

Hierzu aber hat Rabbiner Ovadia Josef in seinen halachischen Responsen darauf hingewiesen, dass man in solchen Fällen immer der ersten Meinung im Schulchan Aruch zu folgen hat. Daher gilt für Sefaradim, die dem Schulchan Aruch folgen, die erste Meinung im Schulchan Aruch, wonach das Messer Ben-Yomo zu sein hat.

Darf also eine Zwiebel, die mit einem fleischigen Messer geschnitten wurde mit Milch gegessen werden? Für Aschkenaim gilt: Sie darf nicht gegessen werden. Für Sefaradim gilt: Sie darf dann gegessen werden, wenn das Messer ein Nicht-Ben-Yomo Messer ist.

(Es sei darauf hingewiesen, dass in praktischen Fragen der Kaschrut und der Halacha immer auch ein Rabbiner gefragt werden sollte. Denn in vielen Fällen kommen Punkte, Überlegungen und halachische Details hinzu, die in diesen Informationsblättern nicht immer berücksichtigt werden können.)

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