Bauen am Schabat (1. Teil)
Das Bauverbot am Schabat zählt zu den komplexeren Arbeitsverboten am Schabat, weil es verschiedene halachische Differenzierungen in sich schließt.
Mit Bauen am Schabat verstehen wir halachisch eine kreative Tätigkeit, die dazu führt, dass ein Bauwerk entweder errichtet, vervollständigt oder auch teilweise ermöglicht oder repariert wird. Das jüdische Volk errichtete seinen Mischkan durch schrittweises Errichten und Zusammenlegen und Verknüpfen aller Einzelteile des Mischkans. Dies geschah auf 2 Ebenen und diese beiden Ebenen sind zugleich die erste wichtige halachische Unterscheidung, die man zu wissen hat, wenn es um Bauen am Schabat geht:
Entweder man baute auf dem Boden (Mechubar LaKarka), schließlich war der Mischkan mit dem Boden verbunden.
Oder man baute die Einzelteile des Mischkan (sprich: die losen Gegenstände, die verschiedenen Bauteile) einzeln für sich, bevor man sie mit dem Mischkan, welcher mit dem Boden verbunden war, zusammenbrachte.
Und das bedeutet: Wir unterscheiden zwischen 2 Bautätigkeiten am Schabat: Dem Bauen an etwas, das schon mit der Erde direkt oder indirekt verbunden ist (Mechubar LaKarka) und dem (Er-)Bauen eines einzelnen Gegenstandes, ohne dass dieser Gegenstand direkt oder indirekt mit der Erde verbunden wird (Binyan Bekelim).
(siehe hierzu vor allem im Talmud Schabat, Blatt 102-105)
Bezüglich des Bauverbotes am Boden hat man zu wissen:
Die Mischna im Talmud Schabat lehrt zunächst einmal eine wichtige Grundregel: „Wie viel muss man (am Schabat) bauen, um ein Verbot zu begehen? Schon ab jeglichem Bauen.” (Talmud Schabat, Blatt 102). Das bedeutet: Für dieses Verbot, und anders als bei anderen Schabatarbeiten, gibt es kein Mindestmaß (Schiur) an Verbot oder Verbotsmenge, welche man erfüllen muss. Auch eine kleine, sehr marginale Bautätigkeit, die keine “große” materielle Veränderung zur Folge hat, ist nach dem Toragesetz verboten.
Das Bauverbot am Boden bedeutet praktisch: Es ist am Schabat z.B. verboten eine Mauer/einen Zaun/eine Absperrung/eine Wand, welche dann mit dem jeglichem festen Boden oder Erde verbunden ist, zu errichten. (siehe im RamBam, Smanim/Hilchot Schabat, Ab. 10, Halachot 12-14).
Da aber, wie schon erwähnt, nicht nur die direkte Bauarbeit am Boden selber verboten ist, sondern auch das Bauen und Reparieren von etwas, das mit dem Boden direkt oder indirekt verbunden ist (Tür – durch Türrahmen, der am Boden befestigt ist, Fenster – durch Wand, die am Boden befestigt ist usw.), ergeben sich nach dem Toragesetz nun folgende Bau- und Reparaturverbote für das jüdische Haus am Schabat:
Es ist verboten ein Loch in die Wand zu schlagen, um darin einen Nagel, eine Schraube oder einen Dübel zu befestigen. Überhaupt: Jegliche Art von Löchern an Böden und Wänden dürfen am Schabat nicht gemacht werden. (siehe hierzu im Schulchan Aruch סימן שי”ד ).
Ebenso ist es verboten, eine Tür oder ein Fenster an ihren Rahmen zu befestigen (Schulchan Aruch סימן ש”ח ), und sogar eine Türklinke, die von der Tür abgefallen ist, darf man am Schabat nicht wiederbefestigen. Ebenso darf man Regalfächer und sonstige Ablagefächer am Schabat nicht an Wänden anbringen, selbst wenn die Schrauben schon vor dem Schabat in den Wänden waren. (Schmirat Schabat Kehilchta, Ab.20)
Hinzu kommt, dass der Talmud auch einfache Arbeiten am Hausboden dann verbietet, wenn sie die bloße Struktur des Bodens ändern, und dazu zählt das Verbot des Bodenfegens, wenn der Boden, den man fegt, aus reiner Erde besteht, denn durch das Fegen eines solchen Bodens werden Unebenheiten „gerade” gefegt. Dadurch vervollständigt man den Boden. (nach Raschis Methode im Talmud wäre dies tatsächlich ein Tora-Verbot, siehe hierzu auch in Schulchan Aruch סימן של”ז ס”ב , siehe auch in Mischna Brura dort סק”ו ). Für uns ist diese Halacha weniger relevant, da unsere Haus- und Wohnungsböden aus Fliesen und anderen festen Materialien bestehen. Dennoch darf man wissen, was der RaMa im Schulchan Aruch bezüglich Bodenfegen am Schabat halachisch festlegt (siehe in Schulchan Aruch סימן של”ז ס”ב ):
Manche verbieten auch den normalen Hausboden am Schabat zu fegen aufgrund der Befürchtung, dass man auch dazu kommen könnte richtigen Erdboden zu fegen (was dann ein Toraverbot wäre). Jedoch gilt: In unseren Zeiten, wo die meisten Häuser festen Boden haben, darf man diesen am Schabat fegen (Meinung des Beyt Haleyvi, nach der wir auch gehen). Jedoch: Wenn man am Schabat den Boden fegt, so hat man dies mit einem weichen Besen zu tun. (RaMa im zitierten Schulchan Aruch und Mischna Brura dort סקי”ד ). Was man am Schabat keinesfalls darf, ist, den Boden mit Wasser zu putzen (Mischna Brura סקי”ז ).